Maskenpflicht:
- Beim Sport treiben besteht keine Maskenpflicht.
- Über 18-Jährige sollten eine FFP2-Maske tragen.
- Bei über 6-Jährigen reicht der medizinische Mund- und Nasenschutz.
- Unter 6-Jährige benötigen keinen Mund- und Nasenschutz.
Zutrittsbestimmungen:
Bei uns gilt die 3G-Regel:
- Kindergartenkinder und Schüler bis einschließlich 17 Jahren brauchen keinen Nachweis.
- Vollständig Geimpfte brauchen nur den Impfnachweis als digitales COVID-Zertifikat der EU (QR-Code).
- Genesene brauchen nur das Genesenen-Zertifikat (QR-Code), welches nicht älter als 90 Tage sein darf.
- Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, braucht entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt).
Aktuelle Informationen über die Gültigkeit der Impf- und Genesenen-Zertifikate sind auf der Seite des Landes Baden-Württemberg oder des Bundesgesundheitsministeriums zu finden.